Die Autorin und Wissenschaftsjournalistin ROSEMARIE BENKE-BURSIAN heißt Sie herzlich willkommen
    Die Autorin und  Wissenschaftsjournalistin                   ROSEMARIE BENKE-BURSIAN                          heißt Sie herzlich willkommen         

Der ursprüngliche Vortrag (vom 05.07.2014)  wurde anlässlich der Vollversammlung der "Möderischen Schwestern" am 31.10.2015 in München  >>> neu bearbeitet, ergänzt und aktualisiert!

 

Hinweis: Der nachfolgende Vortrag ist weder eine wissenschaftliche noch kriminologische Abhandlung, sondern galt der Inspiration der Mörderischen Schwestern, einer Krimi-Autorinnen-Vereinigung.

Gleichwohl sind die genannten Fälle nicht erfunden, sondern in der Literatur dokumentierte Fälle (siehe auch Quellenangabe am Ende des Vortrages)

 

 

Diesen Text dürfen Sie unter Angabe meiner Kontaktdaten gerne nutzen und weitergeben.

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Todesfälle, die wie Morde aussehen - Vo[...]
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>  > > > >>> Teil 1

Ein Mitschnitt des Vortrages

vom Literatur Radio Bayern ist hier zu finden:

  >  > > > >>> Teil 2

Todesfälle, die wie Morde aussehen

aber keine sind

 

von Rosemarie Benke-Bursian

 

 

Todesfälle - allgemeine Übersicht:

Das Leichenwesen ist in Deutschland landesgesetzlich geregelt und daher nicht einheitlich;

Wichtiges gemeinsames Gesetz: Um den Tod zu dokumentieren muss ein Arzt hinzugezogen werden (Leichenschau) bzw. der Tod kann weder durch Polizei noch irgendeiner anderen Person festgestellt werden.

Ausnahme Schleswig Holstein: auf den Inseln ohne Arzt darf auch eine andere - geeignete - Person die Leichenschau vornehmen;

Leichenschau: Die Leichenschau dient der Todesfeststellung und der Feststellung der Todesart

Dabei darf in Deutschland jeder niedergelassene Arzt (auch Augenarzt!) die Leichenschau durchführen; häufig ist dies ein Notarzt oder der behandelnde bzw. Familienarzt (dieser ist aus Pietätsgründen häufig zurückhaltend);  

In mehreren Bundesländern sind Notärzte /Ärzte im Rettungsdiensteinsatz von der vollständigen Leichenschau befreit.       

 

Aus dem oben genannten resultiert eine nicht unerhebliche Fehlerquote

a) bei der Todesfeststellung (z.B. Toter lebt noch) und

b) bei der Todesart, da nur eine äußere Besichtigung vorgenommen wird, die je nach Situation auch sehr oberflächlich sein kann;

Häufige Diagnose: Herzversagen, kann von jedem Arzt vermerkt werden, auch wenn er gar kein Herz-Kreislaufspezialist ist. 

 

Vorschrift bei Einäscherung: 2. Leichenschau durch anderen Arzt

 

 

 Übersicht über die Todesfälle in Deutschland: ca. 850.000 Todesfälle / Jahr

           

Natürliche Todesursachen

Die große Mehrzahl stirbt aufgrund natürlicher Ursachen, dies gilt insbesondere für Menschen ab ca. 40 Jahren:

Platz 1: Herz-Kreislauferkrankungen mit ca. 40,2%

Platz 2: Tumore / Krebserkrankungen mit ca. 25,5%

Platz 3, 4 und 5: Leber- und Lungenerkrankungen, Infektionen;

Hinweis: Je älter und kränker ein Mensch, um so wahrscheinlicher wird im Zweifel ein natürlicher Tod angenommen.

                       

Nicht natürliche Todesursachen (ca. 3,8% der Todesfälle = ca. 33.000 / Jahr)

Bei Menschen bis 40J ist der nicht-natürliche Todesfall häufiger als der natürliche;

Platz 1: Suizid                        ca. 10.000

Platz 2: häusliche Unfälle      ca.   6.000

Platz 3: Verkehrsunfälle         ca.   4.000

Platz 4 und 5 Verbrennungen und Vergiftungen

Tätliche Angriffe:                   ca.    500 / Jahr          

 

Hinweis: Die geschätzte Dunkelziffer der nicht-natürlichen Todesfälle liegt bei 1 : 1,5 - 2,8  das heißt:

- auf 2 richtig erkannte Fälle nicht-natürlichen Todes kommen 3-4 nicht erkannte Fälle

- damit läge die tatsächliche Zahl an nicht-natürlichen Todesfällen bei ca. 81.000

Die geschätzte Anzahl an unerkannten  Morden / Jahr liegt bei ca. 1.200 (diese Daten ergeben sich vorwiegend durch retrospektive Analysen und Zufallsbefunde)

 

 

Bei der Todesart muss der Arzt unterscheiden zwischen:

natürlichem Tod und  nicht natürlichem Tod (bzw. nicht aufgeklärter Tod)

 

natürlicher Tod = alters- oder krankheitsbedingt;

im Falle eines natürlichen Todes gibt es keine weiteren Untersuchungen;

 

nicht natürlicher (nicht aufgeklärter) Tod = Unfälle, Tötungsdelikte, Selbsttötung und Fälle ohne Anhaltspunkt auf einen natürlichen Tod

Stellt der Arzt einen unnatürlichen Tod fest, kommt es zur polizeilichen Ermittlung.

 

Daraus folgt, dass in erster Linie der jeweilig Arzt, der die Leichenschau durchführt, darüber entscheidet ob ein Todesfall polizeilich ermittelt wird!

 

In der Literatur kann man immer wieder lesen, dass sich ein Arzt dabei auch unter Druck gesetzt fühlt, sowohl seitens der Familie (Pietät, persönliche Betroffenheit) als auch seitens der Polizei / Staatsanwaltschaft (finanzielle und zeitliche Gründe; die Chance auf eine Obduktion sinkt in Deutschland mit der Entfernung zur nächsten Gerichtsmedizin), einen natürlichen Tod auszuweisen;

Hinweis: Ein Arzt ist nicht verpflichtet, bei Delikt-Anzeichen selbst Anzeige zu erstatten; er darf Tat-Anzeichen für sich behalten.

Eine Strafvereitelung liegt nur bei aktiver Verschleierung vor;

 

nicht-natürlicher Tod => Leichenschau durch die Polizei

Wird vom Arzt ein nicht-natürlicher Tod bescheinigt, wird die Leiche - und das Umfeld - von Polizeibeamten (nicht notwendigerweise Kripo) in Augenschein genommen, um nochmals zu entscheiden:

Unglücksfall, Suizid, Tötungsdelikt bzw. Mord oder doch natürlicher Tod
Nur bei Unfall, Suizid und Tötungsdelikten kommt es zur Beschlagnahmung der Leiche durch die Staatsanwaltschaft und zu einem „Todesermittlungsverfahren“ (Feststellungen am Fundort, Befragungen von Zeugen, Angehörigen, behandelnden Ärzten sollen die Umstände des Todes aufzuklären).
Ziel des Todesermittlungsverfahrens ist die Feststellung von Fremdverschuldung, nicht die Klärung der medizinischen Todesursache. Diese kann unaufgeklärt bleiben, wenn Fremdverschulden ausgeschlossen wird.

 

Wird jetzt von den Beamten vor Ort ein Verschulden durch (noch lebende) Dritte ausgeschlossen, kommt es zu keiner weiteren Überprüfung, weder über Beweismittel-Sicherung noch durch Obduktion; die polizeilichen Ermittlungen enden an dieser Stelle.

Mit anderen Worten: Diese Fälle werden weder ausgewertet noch registriert und verschwinden sozusagen in der Versenkung.

 

Einen Leichenfundort richtig zu beurteilen gehört jedoch mit zu den schwierigsten Aufgaben der Polizei, denn sie sind dabei fast immer auch einer großen physischen und psychischen Belastung ausgesetzt, da der Fundort nicht selten ist durch viel Blut, Schmutz und Gestank geprägt ist.

Doch ist die Leiche erst einmal beerdigt oder gar eingeäschert, werden nachträgliche Ermittlungen überaus schwierig, denn die Leiche gehört zu den wichtigsten Beweismitteln überhaupt (Beispiel: Fall Vera Brühne: Da zunächst ein erweiterter Selbstmord festgestellt wurde - es also keinen lebenden Verantwortlichen mehr gab -  wurden die Toten nicht obduziert und keine Beweismittel am Tatort gesichert; später gab es dann viele Ungereimtheiten sowohl was den Todeszeitpunkt anbelangte als auch über - angebliche, mögliche - Beweismittel, die aber nicht mehr als echt belegbar waren).          

 

Somit ergeben sich für die Feststellung der Todesart weitere mögliche Fehlerquellen durch:

- Fehlerhafte / oberflächliche Leichenbesichtigung

- Fehlerhafte / oberflächliche Tatortbesichtigung

- Voreilige / fehlerhafte / falsche Schlussfolgerungen

 

 

 

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Unter den nicht-natürlichen Todesfällen gibt es immer wieder sehr dubiose Fälle.

Manche von ihnen sind sozusagen das Gegenteil von unerkannten Morden, nämlich

 

Todesfälle, die fälschlicherweise auf Mord hindeuten

 

Dazu gehören            1) Unfälle
                                  2) Suizide

 

Hinweis: Zu diesen Fällen gibt es keine eigene Statistik, weil dies keine kriminalistische Klassifizierung ist, und damit auch keine Dunkelziffer. Sie können so vielschichtig auftreten, dass jeweils der Einzelfall entscheidend ist.

 

Die nachfolgend beschriebene Fälle gehören logischerweise zu denen, die aufgeklärt werden konnten, doch können sie sicher eine Inspirationsquelle für zusätzliche und nicht ganz übliche Verwicklungen sein und zu weiteren Fantasien anregen.

 

 

 

1) Unfälle

 

Anmerkung zu Erdrosselungen: Niemand kann sich selbst erwürgen, schon gar nicht aus Versehen. Auch unfallartige Erdrosselungen sind selten, denn sie können nur erfolgen, wenn eine bald eintretende Bewusstlosigkeit die Lockerung und die Selbstbefreiung verhindern; daher sind Erdrosselungen üblicherweise ein Hinweis auf eine beabsichtigte Tötung bzw. ist die Erwartungshaltung von Arzt oder Polizei entsprechend hoch, dass bei einer erdrosselten Person ein Tötungsdelikt vorliegt; ein dazu passendes Umfeld kann den Eindruck - vorübergehend - noch verstärken; bei Kleinkindern sind Unfälle häufiger (falsch angelegte Gurte, Kordeln an Kleidung).

 

 

Fall 1) stranguliertes Baby (10 Monate)

Ein Baby im mangelhaften Pflege- und Ernährungszustand wurde von schwangerer Mutter (29J) tot in die Klinik gebracht; deutliche Strangulationsfurche um Hals und Stauungsblutungen in Augenbindehäuten;

Auffindesituation (von der Mutter geschildert): Kind lag mit Schnur um den Hals leblos im Bett; diese Bleischnur stammte von einer Gardine, aus der der restliche Teil bei Ortsbesichtigung heraus- und über dem quer zum Fenster stehenden Kinderbett hing.

Das Nachstellen einer möglichen Selbsterdrosselung anhand einer Puppe scheiterte. Die Schnur löste sich jedes Mal schnell von selbst;

Befund: Erdrosselung durch Fremdverschulden;

Umfeld: Die Mutter war offensichtlich überfordert, hatte noch viele weitere Kinder, die in ihrer Entwicklung zurückgeblieben waren; erschwerend kam hinzu, dass eine Tochter erzählte, eine andere Schwester habe die Schur um den Hals des Babys „gewurschtelt“; damit gerieten Mutter und diese Tochter in Verdacht;

 

Ergebnis: Es war doch Selbsterdrosselung; der Kunststoffhals der Puppe war zu glatt, um den tatsächlichen Vorgang nachstellen zu können und hatte so ein falsches Ergebnis geliefert; menschliche Haut verhindert dagegen nicht nur das Lösen der Schnur, sie trug sogar noch dazu bei, dass bei Bewegung die Strangulierung sich verfestigte;

Die Tochter gab zu geschwindelt zu haben.

Frühzeitige Zweifel der Beamten an einem Mord (fehlendes Motiv, Umstände) führten in dem Fall dazu, dass sie intensiv nach Beweisen für einen Unfall suchten und schließlich auch fanden.

 

 

Fall 2) Dubiose Strangulation von Mann

Auffindesituation: Mann nachts kopfüber aus einem Erdgeschoss-Fenster hängend; Kopf schwebte ca. 10cm über dem Boden; Innenseite des linken Schuhs am Fenster verhakt, rechter Unterschenkel zwischen dem linken und der Fensterbank eingeklemmt; ein an der Hauswand verlaufendes Kabel war dort, wo der Mann hing, frisch aus der Befestigung gerissen und lief als Schlinge einmal um seinen Hals;

Umfeld: Mit Nachbarn in Unfrieden gelebt, hoher Alkoholkonsum;

Befund: gewaltsame Strangulation;

 

Ergebnis: Unfall; der Mann hatte schon öfter seinen Schlüssel vergessen und war dann durch das Fenster in seine Wohnung gestiegen. Diesmal war er dabei abgerutscht und hatte sich unglücklich verhakt und stranguliert (die Spurenlage wies auf keine dritte Person hin);

Allerdings hatten Nachbarn den Unfall bemerkt und ihm nicht geholfen, obwohl er noch eine ganze Weile gelebt hatte.

 

 

Fälle 3, 4, 5) „Morde“, die sich als alkoholbedingte Unfälle herausstellten

Fall 3) „Gewaltsames Ersticken eines Mannes  

Auffindesituation: Leiche eines Mannes lag bäuchlings auf Straße, nur mit  dünnem Rollkragenpullover und Socken bekleidet; linke Stirnseite lag auf einem aus dem Boden ragenden Stein; in der Nähe verstreut lagen Herrenhose, Badehose und Gürtel; Jacke und Schuhe fehlten; am Vorderhals des Toten quer verlaufende uncharakteristische Verfärbung der Haut; flohstichartige Unterblutungen von Augenbindehäuten und Augenlidern; erhebliche Stauung im Gesichtsbereich;                

Umfeld: Gelegenheitsarbeiter, Alkoholiker, homosexuell, wohnte im Obdachlosenasyl;  

Befund: Tötungsdelikt durch gewaltsames Ersticken wahrscheinlich;       

 

Ergebnis: Alkoholvergiftung; Selbstentkleidung unter Alkoholeinfluss (5,3 Promille), dann Sturz und anschließende Erstickung durch lagebedingte Verlegung der Atemwege; Verletzung an Stirn durch Sturz auf Stein; die Spuren am Hals hatte ein Wirt verursacht, der den im Wirtshaus Schlafenden am Nacken gepackt und über seine Kleidung hoch gezogen hatte; die Jacke und die fehlenden Schuhe hatte ein anderer  Obdachloser bereits Stunden vorher an sich genommen (Obduktion, mangelnde Abwehrspuren, Zeugen erbrachten den wahren Sachverhalt);

 

 

Fall 4) „Sexualmord bei einer Frau

Auffindesituation: Frauenleiche in knietiefem Flüsschen bäuchlings liegend; Unterkörper komplett entkleidet, Oberkörper nur mit Unterhemd bekleidet, darunter ein bis über die Brustwarzen hochgeschobener BH; kleine Stauungsblutungen im linken Augenlid; oberhalb des Flusses lagen Damen-Bekleidungsstücke; der Boden wies Kampfspuren auf; eine Abdruckspur von Männerschuhen führte zum Wasser hin; bis auf einen Schlüssel in der Damenjacke wurden keine weiteren Gegenstände gefunden; Obduktionsergebnis / festgehaltene Todesursache: Ertrinken; schweres Schädeltrauma durch stumpfe Gewalt; beidseitig mit leichter Blutung in Schädelkapsel; zahlreiche Blutergüsse besonders im Hals und Oberkörperbereich sowie an Unterkiefer, Schläfenmuskel und Schilddrüse; viele punktförmige Hautblutungen; am rechten Knie frische Stichwunde; erhebliche Stauungsblutungen im Kehlkopfbereich; Alkoholgehalt: 2,8 Promille;

Umfeld: Frau lebte mit anderer Frau in lesbischer Beziehung; beide Frauen waren alkoholsüchtig; Partnerin hatte die Tote öfter misshandelt; hat für den Todeszeitpunkt ein falsches Alibi angegeben; war tatsächlich zur fraglichen Zeit auch unterwegs gewesen;

 

Ergebnis: Ertrinken ohne Fremdeinwirkung; Selbstentkleidung unter Alkoholeinfluss; Blutergüsse und anderen Verletzungen durch viele, Alkohol- und Epilepsie-bedingt besonders heftige, Stürze, sowie durch alkoholbedingte Blutungsneigung und den vergangenen Misshandlungen der Partnerin verursacht; die letzen Stürze kurz vor dem Tod hatten zu den Schädel- und Unterkieferverletzungen geführt, wobei der Sturz auf den Unterkiefer auch die Halsverletzungen bedingt hatte, da dadurch der Kopf zurückgeschleudert worden war; die angeblichen Kampfspuren am Tatort stammten vom Hund einer Zeugin, der an der Kleider-Fundstelle heftig herumgescharrt hatte; die Männer-Fußabdrücke zum Fluss stammten von einem anderen Zeugen, der dort herumgelaufen war bevor die Polizei eintraf; (Obduktion, fehlende Abwehrspuren, kein Sperma, saubere und ordentliche Kleidung sowie diverse Zeugen erbrachten den wahren Sachverhalt; wichtiges Indiz: es waren auch die Socken ausgezogen, wofür ein Sexualstraftäter sich eher keine Zeit nimmt, es sei denn er entkleidet vollkommen);

 

 

Fall 5)  „vorsätzliche Tötung von Frau“

Auffindesituation: unbekleidete, stark verschmutze, mit angetrockneten Blut verschmierte Frauenleiche (ca. 55 Jahre) im Keller (Waschküche) eines mehrgeschossigen Wohnaltbaues auf dem Rücken liegend; Kellertür direkt neben der Haustür und unverschlossen; 2cm lange Wunde mit scharfen Rändern über rechter Augenbraue; rechtes Auge geschwollen und bläulich verfärbt; am ganzen Körper großflächige Hämatome und Unterblutungen an Rücken, Gesäß und Gliemaßen; Kleider scheinbar ordentlich abgelegt auf Treppe: Mantel, zweiteiliger Pyjama, Jeans-Hose, BH, Schuhe und Brille; Pyjama im vorderen Bereich nass und am Kragen beblutet; Hose mit tropfenartigen Blutflecken und vorne feucht; an den Sohlen der Schuhe ebenfalls Blut; keine weiteren Gegenstände vorhanden; überall im Keller war Blut: auf untersten Treppenstufen, Fußboden, an Wänden, Lattenverschlägen und diversen Gegenständen im Raum (Tropfungen, Spritzer, Wischer, Abrinnspuren und stempelartige Abdrücke mit Haarabbildungen), am Schalthebel für elektrische Pumpe waren beblutete 17cm lange Haare; farbintensive Blutspur von Kopf der Frau bis zum nassen Fußboden beim Waschbecken; die Blut- und Schmutzschlieren deuteten darauf hin, dass jemand versucht hatte, beides mit Hilfe eines nassen Tuches aufzuwischen;

Obduktionsergebnis / Befund: zentralbedingtes Herz-Kreislaufversagen aufgrund des Schädelhirntraumas; Tötungsdelikt wahrscheinlich;

Umfeld: die Frau wohnte nicht in dem Haus und war den Bewohnern unbekannt;

 

Ergebnis: Die Frau wohnte in einem Nachbarhaus, war alleinstehend und alkoholabhängig und häufig desorientiert; sie hatte sich schon öfter in Nachbarhäuser verirrt; die Verletzungen vor allem das Schädelhirntrauma, hatte sie sich durch mehrfache Stürze - den ersten auf der Treppe - zugezogen, danach hatte sie versucht sich und die beblutete Kleidung in der Waschküche zu säubern; dabei war sie an die Pumpe gestoßen; sie hat sich selbst entkleidet, ist blutend und stürzend durch die Kellerräume geirrt, schließlich liegen geblieben und gestorben (Hinweise durch Spurenlage, Zeugen);

 

Anmerkung zu den alkoholbedingten Todesfällen:

1) Bei hohem Alkoholkonsum bzw. Alkoholikern, kann sich eine krankhafte Blutungsneigung entwickeln, die - ohne äußeren Anlass - zu Unterblutungen am ganzen Körper führen und so fälschlicherweise Gewalt vortäuschen kann;

2) Unter Alkohol kommt es leichter zu Stürzen, die blauen Flecken verursachen; Alkoholkranke sind nicht selten am ganzen Körper mit alten und frischen blauen Flecken übersät, welche eine Misshandlung über längere Zeit vortäuschen können

3) Alkoholsüchtige bringen sich durch ihren verwirrten Zustand immer wieder selbst in hilflose Lagen, die falsch gedeutet werden können.

4) Unter Alkoholeinfluss entkleiden sich die Betroffenen oft selbst,  auch in der Öffentlichkeit und auch bei niedrigen Temperaturen (Kälte wird wie Hitze empfunden), und dabei häufig nur den Unterkörper, weil das leichter geht, als die Kleidung über den Kopf zu ziehen; was den Tod durch Unterkühlung beschleunigt (der Alkohol entzieht dem Körper zusätzliche Wärme), das täuscht vor allem bei Frauenleichen leicht ein Sexualdelikt vor;

 

Fall 6) Der Fall Monika de Montgazon
18.9.2003, Berlin Buckow: Haus brannte in der Nacht ab, krebskranker Vater starb, Tochter konnte sich retten.
Aufgrund zweier Brandgutachten wurde die Tochter beschuldigt den Brand mit Hilfe von Brennspiritus gelegt zu haben und damit den Vater ermordet zu haben.

Motiv für Brand und Mord: Versicherungssumme für das abgebrannte Haus.

Lebenserwartung des Vaters waren nur noch wenige Wochen;
Ein Gegengutachten der Verteidigung wurde vor Gericht nicht gehört.

 

Urteil: Lebenslange Haft mit besonderer Schwere der Schuld
2006 nach 888 Tagen Haft Urteil aufgehoben und 2008 Freispruch wegen erwiesener Unschuld; Gutachten vom LKA waren falsch; Auslöser des Brandes war wahrscheinlich eine Zigarette des Vaters, Fichtenholz von Bett bildete dann gleiche Gasrückstände wie Brennspiritus.

 

 

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2) Suizide

 

Strangulationen:

Fall 1) „Erhängter im Baum“

Auffindesituation: Junger Mann hängt in ca. 5 Meter Höhe am Querast eines Baumes; das fingerdicke Hanfseil ist in ca. 6,5 Metern 4x um den Baumstamm geschlungen, führt weiter zu einem Ast und dann nach unten zum Toten; Hände auf dem Rücken gefesselt, mit zwei Strickteilen - dünner als das Seil - um jedes Handgelenk zweimal gewickelt und dann zwischen den Handgelenken verknotet;

Todesursache: Erhängen; von Beginn an war rätselhaft, wie der der Tote dort hinauf gekommen war, der unterste Ast war in 2,80 m Höhe;

Umfeld: Technischer Zeichner; drogenabhängig;

 

Ergebnis: Suizid; der junge Mann hatte das Seil um einen Ast geworfen und sich selbst daran hochgezogen (Spuren an Baum und Schuhen); dort hatte er sich die Schlinge um den Hals gelegt, die beiden Strickenden an den Händen auf dem Rücken miteinander verbunden und ist gesprungen (Spurenlage ergab keine Beteiligung von Dritten);

--> Ähnlicher Fall - Erhängter mit gefesselten Händen auf Rücken im Neubau neben Leiter; hier hatte der Mann nachträglich eine Hand in eine schon vorbereitete Schlinge die mit der anderen Hand verbunden war, gezwängt;

     

      

Fall 2) „Erdrosselung eines Mannes mit zwei Schnürsenkeln“

Auffindesituation: Toter Mann in eigener Wohnung von Freund gefunden, um den Hals ein weißer und darüber ein schwarzer Schnürsenkel: der weiße hinten verknotet, der schwarze vorne, beide schnüren den Hals fest zu;

Todesursache: Erdrosselung; Suizid scheint nicht möglich, da man nach einem solch einschnürenden Verknoten des ersten Schnürsenkels keine Zeit hat, sich auch noch einen zweiten umbinden und so festzurren kann;

Umfeld: Mann wurde wegen seiner homosexuellen Neigung von Arbeitskollegen verspottet; der Freund stellte sich als Lebenspartner heraus;

 

Ergebnis: Suizid (ein Abschiedsbrief und weitere Umstände wiesen darauf hin); daraufhin wurde unter ärztlicher Aufsicht die Erdrosselung mit zwei Schnürsenkeln nachgestellt und als tatsächlich möglich festgestellt; 

 

 

Fall 3) Ertrinkungstod:

Auffindesituation: Mann mehrere Meter unter Wasser im Sprungbecken des Schwimmbades mit Stahlbügel um den Hals an Ausstiegsleiter mit Stahlseil und Vorhängeschloss gekettet;

Todesursache: Ertrinken

 

Ergebnis: Suizid; der Mann hatte - nach ein paar missglückten Suizid-Versuchen - durch die Ankettung mit Stahlbügel und -seil sowohl eine schnelle Rettung als auch eine Selbstrettung verhindert; die Schlüssel wurden später bei seiner Kleidung gefunden;

 

                                                                                                                     ^ zurück zum Anfang

 

Scharfe Gewalt

Fall4) „3-fach-Tötungsversuch“

Auffindesituation: Mann nachts mit schweren Kopf- und 2 Stichverletzungen (Brust und Bauch) auf Bürgersteig unterhalb des Fensters seines Zimmers (Wohnheim) im 2. Stock noch lebend aufgefunden, verstarb aber bald darauf; am rechten Daumen des Mannes Strommarke; Tür zum Zimmer war aufgebrochen, Schlüssel steckte innen und war - wie die Türklinke -blutverschmiert; Blutspuren bis zum offenen Fenster und auf Fensterbank; mitten im Zimmer Blutlache, in der aufgeklapptes Taschenmesser lag; in Steckdose Kabel mit einem Stecker, dessen Umhüllung so beschädigt war, dass die stromführenden Teile freigelegt waren;

Todesursache: Hirndrucklähmung und Verblutung durch den Sturz;

 

Ergebnis: Dreifach-Suizid-Versuch; der Mann hatte sich mit Strom, dann mit dem Messer und schließlich durch den Sprung aus dem Fenster selbst töten wollen; die Tür war von Mitbewohnern und dem Nachtwächter gewaltsam aufgebrochen worden (Obduktion, Zeugen und Spurenlage klärten dies auf);

     

      

Fall 5) „Erstochener Mann“

Auffindesituation: 35 Jahre alter Mann erstochen in Zimmer eines mehrgeschossigen Altbaus; Brust und Bauch freigelegt; drei Knöpfe des Oberhemdes mit samt dem Zwirn herausgerissen und neben dem Toten liegend, das Unterhemd war seitlich aufgeschnitten, die Hose bis zum oberen Drittel der Oberschenkel heruntergezogen, der Slip etwas nach unten verlagert, so dass der Penis aus dem Bund herausschaute; Ober- und Unterhemd voller Blut, Hose und Schuhe mit Blut betropft: der Mann hatte stehend geblutet; Teppich unterhalb der Leiche blutverschmiert; sonst keine Blutspuren, außer an einem Pullover, der völlig isoliert in der Nähe des Fensters lag; über dem Stich ins Herz gab eine stichförmige Eindellung in der Kleidung, die aussah wie ein Stich-Versuch; der Tote musste länger auf dem Bauch gelegen haben, jemand hatte ihn gedreht; der Boden vor der Tür war mit Glassplittern der Zimmertür bedeckt; in den Scherben lag eine schwere gusseiserne Platte; innen an der Tür war eine zerbrochene Wasserwaage, an deren Kanten Lackanhaftungen vom Türrahmen waren, der frische Beschädigungen aufwies: jemand hatte mit der Wasserwaage heftig an den Türrahmen geschlagen; ein Flurbewohner berichtete von Streitigkeiten und Kampfgeräuschen; wollte die Stimme eines Saufkumpanen des Opfers erkannt haben;

Todesursache: Drei tödliche Stichverletzungen ins Herz;

Umfeld: Gelegenheitsarbeiter, dem Alkohol verfallen;  immer wieder Streit mit einem Saufkumpanen, dessen Stimme der Zeuge gehört haben wollte, der auf dem gleichen Flur wohnte, bei Auffinden der Leiche aber nicht da war;

 

Ergebnis: Suizid; die Tür war nicht von außen aufgebrochen worden, sondern von innen beschädigt und von den zuerst ankommenden Polizeibeamten auch nur mühsam aufgeschoben worden, da ein Kleiderschrank den Eingang versperrt hatte; der Tote hatte im Delirium öfter Wahnvorstellungen und z.B. einmal lautstark einen nicht vorhandenen Affen gejagt; die Notärztin hatte den Toten gedreht, das Unterhemd aufgeschnitten, sowie Hose und Unterhose heruntergezogen; auch die Blutspuren auf dem Pullover stammten von ihr, weil sie dort vorübergehend ein blutiges Instrument abgelegt hatte; der Zeuge der den Streit gehört haben wollte, gab zu, dass er eigentlich nur die Stimme des Toten gehört hatte; der Saufkumpan besaß ein Alibi;

 

Anmerkungen zu Suiziden durch Erstechen:

1) Typisch für Suizid durch Erstechen sind das Entblößen des Körperteils an der Stichstelle - häufig Herzgegend, aber auch Hals möglich

2) Typisch sind auch sogenannte „Probestiche“ = viele Stiche, die mehr oder weniger tief in den Körper eindringen ohne tödlich zu sein), wodurch sich eventuell das Bild eines besonders groben Gemetzels ergeben kann;

Allerdings sind dann die zusätzlichen Einstiche meist im engen Umfeld des tödlichen Stichs zu finden; für Suizid sprechen dann auch die fehlenden Abwehrspuren;

 

 

Schussverletzungen:

Fall 6 ) Tötung durch zwei Schüsse in die Stirn

Auffindesituation: Leiche von Mann im Schlafzimmer auf Fußboden; neben ihm liegt ein Gewehr, im Lauf ist eine Hülse; auf der Stirn zwei blutverschmierte Einschusslöcher, die sich zum Verwechseln ähnlich sehen, eine zweite Hülse wird nicht gefunden; seine Frau sagt aus, dass er alkoholisiert gewesen wäre und nach einem Streit aus dem Zimmer gegangen, dann wäre ein Schuss gefallen;

Todesursache: Kopfschuss

 

Ergebnis: Suizid; nur die untere Verletzung war tatsächlich eine Schussverletzung, die obere war durch die scharfe Kante des Kornschutzes entstanden, der beim Schuss die Haut bis auf die Knochen durchschlagen hatte;

 

 

Fall 7) erschossene Frau und Schmauchspuren an der Hand des Lebenspartners

Auffindesituation: Frau in Wohnung mit Steckschuss im Kopf; Lebenspartner erzählt von kleinen Streitigkeiten; beide hatten getrunken; plötzlich habe die Frau sich einen Revolver an die Stirn gehalten und als er den wegreißen wollte, hatte sie geschossen; an der angeblichen Schusshand der Frau waren keinen Schmauchspuren zu finden, dafür aber an der Hand vom Lebenspartner;

Todesursache: Kopfschuss; Fremdverschulden wahrscheinlich

 

Ergebnis: Suizid; Der Lebenspartner hatte die Hand über die Trommel gehalten und so alle Schmauchspuren mit seiner Hand abgefangen; eine Rekonstruktion der Tat ergab genau dieses Ergebnis (Aufklärung durch Nachstellung der Tat anhand der Schilderungen des Mannes und Bestätigung, dass genau diese Schmauchspuren-Ergebnis erzielt wird)

 

Anmerkungen zu Schussverletzungen:

1) Da Frauen selten zur Schusswaffe greifen, werden erschossene Frauen schneller mit einem Tötungsdelikt verbunden;

2) Schmauchspuren sind sehr viel seltener an der Schusshand  zu finden als häufig angenommen; durch die typischen Alltagstätigkeiten sind sie zudem üblicherweise nach wenigen Stunden abgewaschen; kleinkalibrige Pistolen und Schusswaffen mit denen selten bzw. lange nicht geschossen wurde, geben fast gar keine Schmauchspuren ab;

 

 

Fall 8) Todessturz von einer Autobahnbrücke

Auffindesituation: Ein 21J alter  Mann war nach einem Gerangel zwischen jungen Leuten - das Zeugen beobachtet hatten - von einer Autobahnbrücke gestürzt und dort von einem Auto überfahren worden (PKW-Fahrer beging Fahrerflucht); Toter wies schwerste Verletzungen vom Sturz auf, hatte aber auch noch andere Verletzungen, die nicht vom Sturz stammten; ein weiterer junger Mann, der auf der Brücke war, zeigte Verletzungen an Hals, Unterlippe und Fingern und gab zu, sich diese im Kampf mit dem Toten zugezogen zu haben; er habe aber nur mit ihm gekämpft, weil er ihn vom Suizid hatte abhalten wollen; ein Mädchen sei noch dabei gewesen;

Todesursache: Schwere innere Verletzungen als Folge des Überfahrens, (Alkoholgehalt 2,6 Promille)

 

Ergebnis: Die jungen Leute waren den ganzen Tag zusammen gewesen, hatten getrunken; dann hatte der spätere Tote Suizid-Gedanken gehabt und war über das Brückengeländer gestiegen; sie hatten ihn zurückgerissen (das wurde später von einem anderen Zeugen, der sich aufgrund der Presseveröffentlichung gemeldet hatte, bestätigt), dann wurde gerangelt und plötzlich war er gesprungen (der unfallflüchtige PKW-Fahrer meldete sich Tage später ebenfalls)

Hinweis: Durch das Überfahren des bereits schwer Verletzten ergab sich hier eine schwierige Spurenlage; in dem Fall hatten die Zeugen am Tatort, die nur das Gerangel beobachtet hatten, den Verdacht auf ein Tötungsdelikt dazu noch erhärtet;

 

Anmerkung zu Suiziden allgemein:
1) Menschen töten sich selbst durch sich vergiften, erhängen, erschießen, ertränken, verbrennen, erstechen, vor einen Zug werfen, von hohem Gebäude / Brücke o.ä. springen, Pulsadern öffnen u.a.m.;
2) Wer einmal dazu entschlossen ist, lässt sich oft nicht mehr abhalten und trifft dann nicht selten rigorose Vorkehrungen, um sowohl eine Rettung als auch eine Selbstrettung zu verhindern; so kommt es immer wieder zu Auffindesituationen, die auf eine geswaltsames Tötungsdelikt hindeuten und nicht auf Suizid;

                                                                                                                      

                                                                                                                    ^ zurück zum Anfang

   

  

                                                                                                              

Zusammenfassung: Es gibt viele Möglichkeiten, dass eine Leiche und / oder ein Tatort  und / oder weitere Umstände zu falschen Schlussfolgerungen Anlass geben.

Dabei spielen immer wieder auch falsche Spuren eine Rolle.

 

Falsche Spuren entstehen durch:

- Personen, Zeugen, die lange vor der Polizei vor Ort sind, inklusive ihrer mitgebrachten Haustiere

- Arzt / Notarzt, insbesondere dann, wenn das Opfer (noch) nicht (eindeutig) tot ist und seine Rettung im Vordergrund steht

- Polizei selbst, weil sie eventuell zunächst für Ordnung sorgen muss (in einem nicht beschriebenen Fall hatte ein Polizist eine am Boden liegende (Tat)Waffe in die Tasche gesteckt, damit kein Fremder sie einstecken konnte)

- Tiere (nicht nur mit gebrachte Haustiere); dieser Punkt ist ein eigenes Kapitel wert (siehe auch den nächsten Punkt 3).

 

                                                                                                                         

3) Falsche Spuren durch Tiere

Tier können auf ganz vielfältige Weise Spuren verändern, verwischen, verschleppen, aber auch hinzufügen oder überhaupt ganz neu verursachen.

Hinweis: Unter optimalen Wachstumsbedingungen (Temperatur, Feuchtigkeit), d.h. bei konstant schwül-heißer Witterung mit gelegentlichen Regenfällen, können die Maden von Schmeißfliegen einen Körper innerhalb von 14 Tagen vollständig skelettieren.

 

Falsche Spuren über Tiere können auf folgende Weise entstehen:

- (wilde) Tiere (Hunde, Füchse): zerren und ziehen an Kleidungsstücken, zerreißen und verschleppen sie und können so u.a. ein Sexualdelikt vortäuschen

- Tierfraß (Füchse, Ratten, Mäuse, Katzen): kann Verletzungen und Defekte verursachen, welche mit zu Lebzeiten entstandenen Verletzungen / Gewalt gegenüber dem Toten verwechselt werden können; Waldtiere fressen gelegentlich ganze Leichenteile ab und verschleppen sie, wodurch der Eindruck einer Leichenzerstückelung entstehen kann.           

- Vögel: können Verletzungen verursachen, welche an Stich- bzw. Schrotschuss-Verletzungen erinnern.         - Schaben und Ameisen: können kreisrunde Löcher verursachen, die Einschüsse vortäuschen

- Ameisen: können Hautverletzungen / -veränderungen verursachen, die (vor allem nach Trocknung) stumpfe Gewalt vortäuschen, mit Würgespuren verwechselt werden, oder Ätzspuren hinterlassen, die einen gezielten Angriff  mit Schwefelsäure vortäuschen.

- Insektenfraß (meist Ameisen oder Kakerlaken): kann zu Schürfwunden-ähnlichen Hautläsionen führen, die dann falsch gedeutet werden.

- Maden und Käfer: können ebenfalls Verletzungen erzeugen, die eine Misshandlung vortäuschen

- Blutegel und Wasserschnecken: können bei Wasserleichen mit ihren scharfen Mundwerkzeugen ganze „Hautstraßen“ abraspeln, so dass sie eine Gewalteinwirkung von außen vortäuschen;

- Käfer: können Verletzungen hervorrufen, die wie Stiche aussehen.

- Fliegen: trinken manchmal das Blut eines Toten und können so „Blutspuren“ verschleppen, die wie Blutspritzer aussehen können.

                                                                                                                     

 

 

Quellen und weiterführende Literatur:

Benecke, Mark

So arbeitet die moderne Kriminalbiologie

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Drawer, Nicole

Todesart: nicht natürlich:

Ungeklärte Fälle auf dem Seziertisch

 

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Drawer, Nicole

Todesart nicht natürlich:

Mit modernster Technik dem Täter auf der Spur

>> Amazon

-----------------------------------------------------------------------------------------------------

Mätzler, Armin

Todesermittlung

Polizeiliche Aufklärungsarbeit, Grundlagen und Fälle

Grundlagen der Kriminalistik, Band 22

>> Amazon

-----------------------------------------------------------------------------------------------------

Rückert, Sabine

Tote haben keine Lobby.

Die Dunkelziffer der vertuschten Morde

>> Amazon

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Tsokos, Michael
Dem Tod auf der Spur

Dreizehn spektakuläre Fälle aus der Rechtsmedizin

>> Amazon

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Hansjakob, Thomas; Walder, Hans

Kriminalistisches Denken

Grundlagen der Kriminalistik Band 41

>> Amazon

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Internetquellen:

- Burkhard, Madea, Rothschild, Markus: Ärztliche Leichenschau: Feststellung der Todesursache
  und Qualifikation der Todesart

- Koch, Heiko Joachim: Forensische Entomologie

- Slagman, Tim: Unschuldig in Haft – Wenn der Richter irrt

- Wilke, Thomas: Der unwiderstehliche Reiz der Leiche

 

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Kommentare

Diskussion geschlossen
  • Janet (Montag, 17. November 2014 15:51)

    Sehr interessanter Vortrag im Rahmen der Fortbildungsprogrammes der Mörderischen Schwestern - vielen Dank nochmal - ich werde beim Schreiben sicher auf das von dir vermittelte Wissen zurückgreifen!

  • Rosemarie (Montag, 17. November 2014 15:58)

    Vielen Dank für dieses Feedback!
    Und wie schön, wenn es eine Hilfe für die Praxis wird. Dafür ist es gedacht!

  • Gabriele Helbig (Mittwoch, 20. Mai 2015 13:07)

    Vielen Dank für diese Fleißarbeit, die mir viel Zeit spart :)
    Ich schreibe im Moment eher "Häppchen-"Mordsgeschichten, aber auch dabei möchte ich detailliert und korrekt sein. Danke auch für die Anregungen zu neuen Situationen, in denen ich "meine" Opfer finden
    werde.

  • Rosemarie Benke-Bursian (Samstag, 23. Mai 2015 04:58)

    Liebe Gabriele,
    vielen Dank für deinen Kommentar.
    Genau dazu sollte es sein: Für Anregungen zu neuen Situationen.
    Mit Häppchen Mordgeschichten meinst du sicherlich Kurzgeschichten / Kurzkrimis.
    Die sind mE eine besondere Herausforderung, denn kurz soll ja nicht nachlässig heißen. Da sehe ich es du: Auch in möchte in den kurzen Krimis weder oberflächlich noch unkorrekt sein.

    VG
    Rosemarie

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